Freigeist (8) • Kirchliches Arbeitsrecht – kurz erklärt • Hör-Kolumne von Helmut Fink
Helmut Fink wirft in dieser Folge einen säkularen Blick auf die Sonderrechte, die kirchliche Unternehmen aus historischen Gründen im Umgang mit Mitarbeitern haben. So kann die katholische Caritas Mitarbeitern aufgrund von Angelegenheiten kündigen, die sonst als privat gelten würden, etwa wenn diese sich zum zweiten Mal verheiraten. Fink erklärt viele Aspekte dieser Sonderrechte: Was ist mit der »christlichen Dienstgemeinschaft« gemeint? Was bedeutet es, wenn arbeitsrechtliche Konflikte auf dem »dritten Weg« gelöst werden? Thematisiert werden auch die neueren rechtlichen Entwicklungen auf europäischer Ebene. So gab es mehrere Gerichtsurteile, von denen erwartet wird, dass sie den Spielraum solcher Sonderrechte künftig begrenzen. Auch die kürzlich erfolgte Überarbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts durch die Deutsche Bischofskonferenz wird besprochen, sowie die Frage, wie säkular-humanistische Sozialdienstleister, die Caritas und Co. gleichgestellt sind, mit dem Recht auf ein Sonderarbeitsrecht umgehen. Fink betont in diesem Zusammenhang auch, dass es in manchen Berufen kaum eine Wahl gibt zwischen Arbeitgebern mit dem normalen und dem Kirchenarbeitsrecht. Denn dafür sei eine größere weltanschauliche Vielfalt von Anbietern nötig.
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