Welche Folgen hat die gesetzliche Einschränkung des Informationsrechtes für ungewollt Schwangere? Warum bringt auch die Neufassung des Paragraphen 219a keine Verbesserung der Selbstbestimmung der Frauen? Die auf der Grundlage des »Werbeverbotes« für Abtreibungen angeklagte Ärztin Kristina Hänel erläutert im Gespräch mit Brynja Adam-Radmanic, welche Gefahr für Frauengesundheit und -leben von den selbsternannten christlichen »Lebensschützern« weltweit ausgeht. Obwohl es in Deutschland die Möglichkeit zur Abtreibung gebe, erklärt Hänel, sorge die von Fundamentalisten geförderte Tabuisierung auch hierzulande dafür, dass die Versorgung schlechter ist als sie sein könnte. Frauen in einer Notsituation verlören aufgrund des mangelhaften Informationsflusses wertvolle Zeit, gerieten auf der Suche nach einem Beratungsschein in die Fänge manipulativer, christlicher Vereine und würden bei Abbrüchen mit veralteter Technik einem höheren Risiko für Gesundheitsschäden und Unfruchtbarkeit ausgesetzt als das beim medizinischen Goldstandard der Fall wäre.
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