Freigeist (10) • Von der Diakonie zum Humanismus • Hör-Kolumne von Helmut Fink • zu Gast: Hansjörg Albrecht

Helmut Fink spricht mit dem Sozialpädagogen und Kortizes-Kollegen Hansjörg Albrecht über das kirchliche Arbeitsrecht und die Dominanz von kirchlichen Trägern bei den Sozialdienstleistungen. Albrecht weiß aus eigenem Erleben, welche Einschränkungen es für Menschen mit sich bringt, dass christliche Träger von ihren Mitarbeitern eine Kirchenmitgliedschaft verlangen können. In seinem Arbeitsfeld der Jugendhilfe ist es schwierig mit keiner oder der falschen Konfession eine Arbeitsstelle zu finden. 21 Jahre war er bei der Diakonie tätig und konnte – obwohl nicht gläubig – nicht aus der Kirche austreten ohne seinen Arbeitsplatz zu gefährden. Er erklärt, was es mit der sogenannten Loyalitätserklärung auf sich hat, die Nicht-Gläubige unterschreiben können, um einen Job bei einem christlichen Träger zu bekommen, und warum sie für ihn nicht galt. Auch geht es um die Initiative GerDiA, die gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz kämpft, und inwiefern die Rechtssprechung des EuGH Hoffnungen auf zukünftige Verbesserungen macht. Diskutiert wird davon ausgehend auch die Frage: Wie sollten Sozialdienstleistungen in Zukunft organisiert sein, um kirchliche Machtmonopole zu vermeiden? Weltanschaulich neutral? Oder von Trägern in weltanschaulicher Vielfalt?

01.01.2019|

Freigeist (8) • Kirchliches Arbeitsrecht – kurz erklärt • Hör-Kolumne von Helmut Fink

Helmut Fink wirft in dieser Folge einen säkularen Blick auf die Sonderrechte, die kirchliche Unternehmen aus historischen Gründen im Umgang mit Mitarbeitern haben. So kann die katholische Caritas Mitarbeitern aufgrund von Angelegenheiten kündigen, die sonst als privat gelten würden, etwa wenn diese sich zum zweiten Mal verheiraten. Fink erklärt viele Aspekte dieser Sonderrechte: Was ist mit der »christlichen Dienstgemeinschaft« gemeint? Was bedeutet es, wenn arbeitsrechtliche Konflikte auf dem »dritten Weg« gelöst werden? Thematisiert werden auch die neueren rechtlichen Entwicklungen auf europäischer Ebene. So gab es mehrere Gerichtsurteile, von denen erwartet wird, dass sie den Spielraum solcher Sonderrechte künftig begrenzen. Auch die kürzlich erfolgte Überarbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts durch die Deutsche Bischofskonferenz wird besprochen, sowie die Frage, wie säkular-humanistische Sozialdienstleister, die Caritas und Co. gleichgestellt sind, mit dem Recht auf ein Sonderarbeitsrecht umgehen. Fink betont in diesem Zusammenhang auch, dass es in manchen Berufen kaum eine Wahl gibt zwischen Arbeitgebern mit dem normalen und dem Kirchenarbeitsrecht. Denn dafür sei eine größere weltanschauliche Vielfalt von Anbietern nötig.

01.11.2018|
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